Seit vielen Jahren vertrauen bundesweit Automatenunternehmen auf unsere Kompetenz rund um das Glücksspielrecht. Hierauf sind wir spezialisiert. Wir unterstützen Sie u.a. in den Bereichen:
- Einholung aller Genehmigungen aus dem Bau- und Gewerberecht zum Betrieb von Spielhallen
- Standortsicherung bei der Planung neuer Spielhallenobjekte
- Beantragung von Sperrzeitverkürzungen
- Prüfung von Vergnügungssteuerbescheiden und -satzungen
- Verteidigung in Straf- und Bussgeldverfahren bei Verstößen gegen das Spiel- und Steuerrecht
- Erstellung und Prüfung von Spielhallenmietverträgen
- Begleitung von Spielhallenan- und –verkäufen
- Erstellung von Rechtsgutachten
- Personalentscheidungen
Darüber hinaus berät unsere Kanzlei das FORUM für Automatenunternehmer in Europa e.V.