Spielrecht

Seid vielen Jahren vertrauen bundesweit Automatenunternehmen auf unsere Kompetenz rund um das Gewerbliche Spielrecht. Hierauf sind wir spezialisiert. Wir unterstützen Sie u.a. in den Bereichen:

  • Einholung aller Genehmigungen aus dem Bau- und Gewerberecht zum Betrieb von Spielhallen
  • Standortsicherung bei der Planung neuer Spielhallenobjekte
  • Beantragung von Sperrzeitverkürzungen
  • Prüfung von Vergnügungssteuerbescheiden und -satzungen
  • Verteidigung in Straf- und Bussgeldverfahren bei Verstößen gegen das Spiel- und Steuerrecht
  • Erstellung und Prüfung von Spielhallenmietverträgen
  • Begleitung von Spielhallenan- und –verkäufen
  • Erstellung von Rechtsgutachten
  • Personalentscheidungen

Darüber hinaus berät unsere Kanzlei das FORUM für Automatenunternehmer in Europa e.V.