Familienrecht
Wir beraten und vertreten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt in der vorbeugenden, konfliktvermeidenden Beratung. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die
- Vertretung in sämtlichen Familiensachen
- Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung
- Berechnung von Unterhaltsansprüchen
- Erstellung von Eheverträgen
- Beratung in allen Fragen des Kindschaftsrechts, insbesondere der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes.