Familienrecht

Wir beraten und vertreten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt in der vorbeugenden, konfliktvermeidenden Beratung. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die

  • Vertretung in sämtlichen Familiensachen
  • Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung
  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen
  • Erstellung von Eheverträgen
  • Beratung in allen Fragen des Kindschaftsrechts, insbesondere der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes.